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Güterwagen

Güterwagen

Die Bedeutung der Gattungsbuchstaben, Kennbuchstaben und nationalen Kennbuchstaben bei Güterwagen.
Speziell für Gelenkwagen und Wageneinheiten gelten gesonderte Kennzeichnungen!

Gattungs- buchstabe
Wagenbauart und Grundeigenschaft

Offene Wagen in Regelbauart, stirn- und seitenkippbar mit flachem Boden

Bei Wagen mit 2 Radsätzen liegt die Lastgrenze C zwischen 25t und 30t, oder darüber
Bei Drehgestellwagen liegt die Lastgrenze C zwischen 50t und 60t, oder darüber
Die Ladelänge bei Wagen mit 2 Radsätzen beträgt mindestens 7.700mm
bei Drehgestellwagen beträgt die Ladelänge >12.000mm

Offene Wagen in Sonderbauart

Lastgrenze bei Wagen mit 2 Radsätzen 25t oder darüber
Lastgrenze bei Drehgestellwagen 50t oder darüber

Gedeckte Wagen in Regelbauart mit wenigstens 8 Lüftungsöffnungen

Lastgrenze bei Wagen mit 2 Radsätzen 25t oder darüber
Lastgrenze bei Drehgestellwagen 50t oder darüber
Ladelänge bei Wagen mit 2 Radsätzen 9.000mm bis unter 12.000mm
Ladelänge bei Drehgestellwagen 15.000mm bis unter 18.000mm

Gedeckte Wagen in Sonderbauart

Lastgrenze bei Wagen mit 2 Radsätzen 25t oder darüber
Lastgrenze bei Drehgestellwagen 50t oder darüber
Ladelänge bei Wagen mit 2 Radsätzen 9.000mm bis unter 12.000mm
Ladelänge bei Drehgestellwagen 15.000mm bis unter 18.000mm

Wagen mit Temperaturbeeinflussung

Kühlwagen mit thermischer Isolierung der Klasse 1 N, mit Luftumwälzung durch Windmotor, mit Fußbodenrost und Eiskästen von 3,5 m3 oder darüber
Lastgrenze bei Wagen mit 2 Radsätzen 15t oder darüber
Lastgrenze bei Drehgestellwagen 30t oder darüber
Ladefläche bei Wagen mit 2 Radsätzen 19 m2 bis unter 22m2; bei Drehgestellwagen 39m2 oder darüber
Zweiachsige Flachwagen in Regelbauart mit klappbaren Borden und kurzen Rungen
Lastgrenze 25t oder darüber
Ladelänge 12.000mm oder darüber
Flachwagen in Sonderbauart mit unabhängigen Radsätzen
Lastgrenze bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 25t oder darüber
Ladelänge bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 12.000mm oder darüber
Gemischte Offen-/Flachwagen mit 2 oder 3 Radsätzen mit umklappbaren Borden und Rungen 
(nicht im Bestand der DB AG!)

O

Lastgrenze bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 25t oder darüber
Ladelänge bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 12.000mm oder darüber
Drehgestellflachwagen in Regelbauart mit klappbaren Stirnborden und Rungen

Lastgrenze 50t oder darüber
Ladelänge 18.000mm bis unter 22.000mm
Drehgestellflachwagen in Sonderbauart

Lastgrenze bei Wagen mit 4 Radsätzen 50t oder darüber
Lastgrenze bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen 60t oder darüber
Ladelänge bei Wagen mit 4 Radsätzen 18m oder darüber
Ladelänge bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen 22m oder darüber
Wagen mit öffnungsfähigem Dach

Lastgrenze bei Wagen mit 2 Radsätzen 25t oder darüber
Lastgrenze bei Drehgestellwagen 50t oder darüber
Ladelänge bei Wagen mit 2 Radsätzen 9.000mm bis unter 12.000mm, 
Ladelänge bei Drehgestellwagen 15.000mm bis unter 18.000mm.
Sonderwagen, die nicht unter die Gattungen F, H, L, S oder Z fallen

Lastgrenze bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 25 t oder darüber
bei Drehgestellwagen 50t oder darüber.

X

national vergebenes Zeichen
Kesselwagen für den Transport von flüssigen oder gasförmigen Erzeugnissen

Lastgrenze bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen 25 t oder darüber
bei Drehgestellwagen 50t oder darüber

 

 

Kennbuchstaben bei Güterwagen 

Kenn- buchstabe
in Verbindung mit der Gattung
Bedeutung
a
E, F, G, H, I, T, U, Z
mit 4 Radsätzen
L, O
mit 3 Radsätzen
S
mit 6 Radsätzen (2 Drehgestelle mit 3 Radsätzen)
aa
E, F, G, H, T, U, Z
mit 6 oder mehr Radsätzen, Lastgrenze >60t <75t
L
mit 4 Einzelradsätzen
S
mit 8 oder mehr Radsätzen
b
 
bei großräumigen Wagen mit Einzelradsätzen:
F
über 45m3 Rauminhalt
G
Ladelänge 12.000mm oder darüber, Laderaum 70m3 oder darüber
H
Ladelänge 12.000mm bis unter 14.000mm, Laderaum 70m3 oder darüber; 
Wagen, mit Kennbuchstaben "f" tragen, können einen geringeren Laderaum als 70m3 haben
I
Ladefläche 22m3 bis 27m2 bei Wagen mit 2 Radsätzen
T
Ladelänge 12.000mm oder darüber
L
Tragwagen für pa- Mittelcontainer
 
bei Drehgestellwagen:
G, T
Ladelänge 18.000mm oder darüber
H
Ladelänge 18.000mm bis unter 22.000mm
K
mit langen Rungen
R
Ladelänge 22.000mm oder darüber
S
Tragwagen für pa- Mittelcontainer*
bb
 
großräumige Wagen mit Einzelradsätzen
H
Ladelänge 14.000mm oder darüber
I
mit sehr großer Ladefläche über 27m2 bei Wagen mit 2 Radsätzen
bb
 
bei Drehgestellwagen
H
Ladelänge 22.000mm oder darüber
c
E
mit Entladeklappen im Wagenboden (nur bei Wagen mit flachem Boden)
F
mit regelbarer Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt mindestens 700mm über SO**. Wagen, die keinen flachen Boden haben, und die weder stirn- noch seitenkippbar sind.
H, T
mit Stirnwandtüren
I
mit Fleischhaken
L, S
mit Drehschemel
U, Z
mit Entladung unter Druck
cc
F
mit regelbarer Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt so tief, daß die Verwendung von Fördereinrichtungen zur Aufnahme des Gutes nicht möglich ist. Wagen, die keinen flachen Boden haben, und die weder Stirn- noch Seitenkippbar sind
H
mit Stirnwandtüren und Inneneinrichtung für den Transport von Kraftfahrzeugen
d
H
mit Bodenklappen
I
für Seefische
L, S
für den Transport von Straßenfahrzeugen eingerichtet, jedoch nur eine Ladeebene
T, U
mit regelbarer Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt mindestens 70cm über SO**. Nur bei Wagen, die keinen flachen Boden haben, und die weder Stirn- noch Seitenkippbar sind

dd

T, U
mit regelbarer Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt so tief, daß die Verwendung von Fördereinrichtungen zur Aufnahme des Gutes nicht möglich ist. Nur bei Wagen, die keinen flachen Wagenboden haben und die weder Stirn- noch Seitenkippbar sind
e
H
mit 2 Böden
I
mit elektrischer Lüftung
L, S
Doppelstockwagen für Kraftfahrzeuge
R
mit klappbaren Seitenborden
T
mit Türhöhe über 1.900mm
Z
mit Heizeinrichtung

ee

H
mit mehr als 2 Böden

f

F, H, I, L, O, S, T, U, Z
für den Verkehr mit Großbritannien geeignet
g
G, H, T, U
für Getreide
I
Maschinenkühlwagen
K, L, R
eingerichtet für die Beförderung von Containern
S
eingerichtet für die Beförderung von Containern bis zu 60 Fuß
Z
für den Transport von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen
gg
I
Kühlwagen, gekühlt mit Flüssiggas
S
eingerichtet für die Beförderung von Containern >60 Fuß
h
G, H
für Frühgemüse
I
mit thermischer Isolierung Klasse IR
L, R, S, T
für den Transport von Blechrollen, liegend verladen

hh

L, R, S, T
für den Transport von Blechrollen, stehend verladen
i
H, T
mit öffnungsfähigen Seitenwänden
I
von Kältemaschinen eines technischen Begleitwagens gespeiste Kühlwagen
K, L, R, S
mit beweglicher Abdeckung und festen Stirnwänden
Z
mit nichtmetallischem Behälter
U
Tiefladewagen
ii
I
technischer Begleitwagen

j

K, L, R, S, T, Z
mit Stoßdämpfereinrichtung***

k

E, G, H, K, T
Lastgrenze unter 20t bei Wagen mit 2 Radsätzen
F, L, O, U, Z
Lastgrenze unter 20t bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen
I
Lastgrenze unter 15t bei Wagen mit 2 Radsätzen
I
Lastgrenze unter 30t bei Drehgestellwagen
R
Lastgrenze unter 40t
E, F, G, H, S, T, U ,Z
Lastgrenze unter 40t bei Wagen mit 4 Radsätzen
E, F, G, H, S, T, U, Z
Lastgrenze unter 50t bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen
kk
E, G, H, K, T
Lastgrenze 20t bis unter 25t bei Wagen mit 2 Radsätzen
F, L, O, U, Z
Lastgrenze 20t bis unter 25t bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen
R
Lastgrenze 40t bis unter 50t
E, F, G, H, S, T, U, Z
Lastgrenze 40t bis unter 50t bei Wagen mit 4 Radsätzen
E, F, G, H, S, T, U, Z
Lastgrenze 50t bis unter 60t bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen
l
 (kleines L)
E
nicht seitenkippbar
F, T, U
mit schlagartiger, gleichzeitig zweiseitiger Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt mindestens 700mm über SO**
G
mit weniger als 8 Lüftungsöffnungen
I
Wärmeschutzwagen ohne Eiskästen
K, L, O, R, S
ohne Rungen
H
mit beweglichen Trennwänden
ll
 (kleines L)
F, T, U
mit schlagartiger, gleichzeitig zweiseitiger Selbstentladung durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt so tief, daß die Verwendung von Fördereinrichtungen zur Aufnahme des Gutes nicht möglich ist
H
mit Verriegelbahren beweglichen Trennwänden
m
E
Ladelänge unter 7.700mm bei Wagen mit 2 Radsätzen
G, H, T
Ladelänge unter 9.000mm bei Wagen mit 2 Radsätzen
I
Ladefläche unter 19m2 bei Wagen mit unabhängigen Radsätzen
K
Ladelänge 9.000mm bis unter 12.000mm
L, O
Ladelänge 9.000mm bis unter 12.000mm bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen
R
Ladelänge 15.000mm bis unter 18.000mm
S
Ladelänge 15.000mm bis unter 18.000mm
 
bei Wagen mit 4 Radsätzen
E
Ladelänge unter 12.000mm bei Drehgestellwagen
G, H, T
Ladelänge unter 15.000mm bei Drehgestellwagen
I
Ladefläche unter 39m2 bei Drehgestellwagen
S
Ladelänge 18.000mm bis unter 22.000mm bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen
mm
K
Ladelänge unter 9.000mm
L, O
Ladelänge unter 9.000mm bei Wagen mit 2 oder 3 Radsätzen
L
Ladelänge unter 18.000mm bei Wagen mit 3 oder 4 Radsätzen
R
Ladelänge unter 15.000mm
S
Ladelänge unter 15.000mm bei Wagen mit 4 Radsätzen
S
Ladelänge unter 18.000mm bei Wagen mit 6 oder mehr Radsätzen
n
E, G, F, K, L, O, T ; U; Z
mit 2 Radsätzen, Lastgrenze >30t
E, G, F, R, S, T, U, Z, H
mit 4 Radsätzen, Lastgrenze >60t
E, G, F, S, T, U, Z, H
mit 6 oder mehr Radsätzen, Lastgrenze >75t
F, O, U, Z
mit 3 Radsätzen, Lastgrenze >40t
H
mit 2 Radsätzen, Lastgrenze >28t
I
mit 2 Radsätzen, Lastgrenze >25t
I
mit 4 Radsätzen, Lastgrenze >40t
L
mit 3 Radsätzen. Lastgrenze >30t
o
E
nicht Stirnkippbar
F, T, U
mit schlagartiger Selbstentladung zwischen den Gleisen durch Schwerkraft. Die Unterkante der Entladeöffnung liegt mindestens 700mm über SO**. Wagen, die keinen flachen Boden haben und die weder Stirn- noch Seitenkippbar sind.
G, H
Ladelänge unter 12.000mm und Laderaum 70m3 oder darüber bei Wagen mit 2 Radsätzen
I
mit Eiskästen unter 3,5m3
K
mit festen Borden
R
mit festen Stirnwänden unter 2.000mm Höhe
S
Gelenkwagen mit 3 Drehgestellen mit je 2 Radsätzen; gültig bis 31.12.1996
oo
F, T, U
mit schlagartiger Selbstentladung zwischen den Gleisen durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt so tief, daß die Verwendung von Fördereinrichtungen zur Aufnahme des Gutes nicht möglich ist. Wagen, die keinen flachen Boden haben und die weder Stirn- noch Seitenkippbar sind
R
mit festen Stirnwänden von 2.000mm Höhe oder mehr
p
F, T, U
mit regelbarer Selbstentladung zwischen den Gleisen durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt mindestens 70cm über SO**. Wagen, die keinen flachen Wagenboden haben und die weder Stirn- noch Seitenkippbar sind
I
ohne Fußbodenroste
K, L, S
ohne Borde
R
ohne Stirnborde

pp

F, T, U
mit regelbarer Selbstentladung zwischen den Gleisen durch Schwerkraft. Die untere Kante der Entladeöffnung liegt so tief, daß die Verwendung von Fördereinrichtungen zur Aufnahme des Gutes nicht möglich ist. Wagen, die keinen flachen Wagenboden haben und die weder Stirn- noch Seitenkippbar sind
K, R
mit abnehmbaren Borden

q

allgemein
mit elektrischer Heizleitung für alle Stromarten

qq

allgemein
mit elektrischer Heizleitung und Heizeinrichtung für alle Stromarten
r
F, H, I, S, T, U, Z
Gelenkwagen
L
Ladelänge mit 2 Elementen >27.000mm

rr

F, H, I, S, T, U, Z
Wageneinheit (Baugleiche Fahrzeuge eng gekuppelt)

s

allgemein
S- fähig, geeignet für Züge bis 100 km/h

ss

allgemein
SS- fähig, geeignet für Züge bis 120 km/h

   

Die nationalen Kennbuchstaben an Wagen der Deutschen Bahn AG (Stand 01.03.1998)

-t
Rs
mit je zwei festen, hohen Rungen an den Stirnseiten und in Wagenmitte, für quer zur Fahrtrichtung geladenes Rundholz
Roos
tiefergelegte Rungentaschen und variable Rungenabstände
Shimmns
mit besonderer Festlegeeinrichtung zum Sichern ungebündelter Schmalbandcoils

-tt

Hbis
großvolumiger gedeckter Güterwagen, der das Profil G 2 überschreitet, mit einer Verriegelbahren Trennwand (Umbau ab 1997)
-u
Rs
Ladelänge 20.700mm
Samm(s)
mit klappbaren Stirn- und Seitenborden
Shimmns, 
Sahimms
Auskleidung der Mulden mit gewebeverstärkten Gummimatten

-tu

Shimmns
mit besonderer Festlegeeinrichtung zum Sichern ungebündelter Schmalbandcoils; Auskleidung der Mulden mit gewebeverstärkten Gummimatten

-v

Tdgs,
Tadgs
nur für Lebensmitteltransporte

-uv

Gos
Gbs
Hbcs
mit Dampfheiz- oder elektrischer Heizleitung für 1000 bzw. 1500 Volt

-w

Gls
mit durchgehender Funkenschutzabdeckung
Rgs
mit nachbearbeiteten Containeraufsetzzapfen; Disposition durch Fa. Kombiwaggon

-ww

Hbis
mit Funkenschutzblechen und -leisten nach UIC-Merkblatt 543

-x

Hbills
mit zwei verstärkten Verriegelbahren Trennwänden
Kls
Einsatz vorrangig im Baudienst
Ea(l)s
Ea(n)os
mit Stahlfußboden
Salmmps
mit Drehrahmen für ACTS- Abrollbehälter
-y
Hbillss
lauf- und bremstechnisch für Geschwindigkeiten bis 160 km/h geeignet
Tds,
Tdgs
Tadgs
Taoos
Uaoos
mit besonderem Innenanstrich
-z
F(s)
Muldenkippwagen
Rns
Ladelänge 21.000mm
Tdgs
als Tds oder Tdgs einsetzbar
-zz
Fal(s)
mit Dampfheizleitung und -heizeinrichtung
Fb
Kübelwagen

* Ein Anwendungsbeispiel für einen derartigen Güterwagen, wenngleich sich die Bauart Sgjkkmms 699 für den Transport der Nachfolgesysteme der pa- Mittelcontainer (Logistikboxen) eignet, konnte nicht gefunden werden.

** Schienenoberkante

*** Dieser Buchstabe war bei den mit Stoßdämpfereinrichtung versehenen Prototypen Kls 445 und Tbikks 874 nicht angeschrieben